Das »ß« als Großbuchstabe

Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung wurde aktualisiert. Die Änderungen lassen die Verwendung des Großbuchstabens »ẞ« neben »SS« zu.

Die Änderungen im Regelwerk sind von den zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens bestätigt und damit wirksam geworden.

Sie lassen die Verwendung des Großbuchstabens „ẞ“ neben „SS“ zu, was laut dem Rat für deutsche Rechtschreibung insbesondere für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen wichtig ist. Darüber hinaus sind einzelne Wortschreibungen an den beobachteten Schreibgebrauch angepasst worden.

Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung wurde seit seiner Inkraftsetzung im Jahre 2006 zum zweiten Mal aktualisiert. Eine vollständige Auflistung der geänderten Wortschreibungen ist im dritten Bericht des Rats enthalten. Er ist ebenso wie das aktualisierte amtliche Regelwerk auf der Ratswebsite einzusehen.

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