Neues EU-Bio-Logo

Am 1. Juli 2010 treten neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer bzw. biologischer Lebensmittel und für die Abbildung des neuen EU-Öko/Bio-Siegels in Kraft. Das so genannte »Euro-Blatt« ist nun für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben.

Beim »Euro-Blatt« sind die EU-Sterne in Form eines Blatts vor einem grünen Hintergrund angeordnet. Das Logo wurde bei der Kommission als Kollektivmarke eingetragen. Es wurde von dem deutschen Studenten Dušan Milenkoviæ entworfen und ging im Rahmen eines Wettbewerbs für EU Kunststudenten nach einer Online-Abstimmung als Sieger hervor.

Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Für nicht verpackte und eingeführte Bio-Erzeugnisse ist es fakultativ. Abgesehen vom Logo schreiben die neuen Kennzeichnungsvorschriften auch die verbindliche Angabe des Ortes vor, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt erzeugt wurden, sowie der Codenummer der Zertifizierungsstelle, die für die Kontrollen zuständig war.

»Wir hoffen, dass sich das neue EU-Bio-Logo zu einem EU-weit anerkannten Symbol für die Erzeugung biologischer Lebensmittel entwickelt, bei dem der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass die Erzeugnisse vollständig im Einklang mit den strengen EU-Vorschriften für den Bio-Landbau produziert wurden«, sagte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloº. »Ich hoffe, diese Änderungen bewirken nicht nur einen Anschub für die biologische Erzeugung, sondern auch einen besseren Verbraucherschutz«.

Die Wirtschaftsteilnehmer verfügen über einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, um den neuen Kennzeichnungsvorschriften nachzukommen. Eine weitere Änderung betrifft die erstmalige Einführung von EU-Vorschriften für die ökologische Aquakultur.

Kommentieren

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung.