Pitch-Leitfaden veröffentlicht

Der Verband der Selbständigen Design-Studios (SDSt) hat einen Praxisleitfaden rund um Pitches veröffentlicht. Neben Empfehlungen und Checklisten ist auch eine ausgearbeitete Mustervereinbarung für Auftraggeber und Agenturen enthalten.

Kreativität gibt es bekanntlich nicht zum Nulltarif. Fachanwalt Dominik Sprenger hat in Zusammenarbeit mit dem Verband selbständiger Design-Studios (SDSt) ein Honorarmodell entwickelt, das im Leitfaden »PITCH« enthalten ist.

»Auch in Deutschland beklagen Agenturchefs die Unsitte unentgeltlicher Präsentationen und Konzeptentwicklungen.« heisst es beim SDSt. »Sie wünschen sich mehr Loyalität seitens der Kunden und definieren die ideale Agentur-Kunde-Partnerschaft als Erfolgs- und Verantwortungsgemeinschaft, die von Vertrauen und dem Willen geprägt sein sollte, gemeinsam zu gewinnen.«

Um ein Pitch-Honorar zu errechnen, hat der Autor ein neues Modell entwickelt, mit dem er einen konstruktiven Lösungsvorschlag in die Debatte um das Thema Wettbewerbspräsentation einbringen möchte. Das Pitch-Honorar wird dabei auf Basis des Durchschnitts der Entwicklungshonorare errechnet, die die Agenturen in ihren Angeboten genannt haben.

Jeweils 25 Prozent dieses Entwicklungshonorars werden als Zeit- und Kompetenzfaktor angesetzt, die restlichen 50 Prozent als Erfolgsfaktor. Nach dem Pitch erhalten die Verlierer-Agenturen den Zeitfaktor, also jeweils 25 Prozent honoriert, während die Gewinner-Agentur zusätzlich den Erfolgsbonus von 50 Prozent erhält. Die 25 Prozent, die sich aus dem Kompetenzfaktor ergeben, werden in dem Modell als Risikoanteil der Agenturen betrachtet, auf den nur die Gewinner-Agentur Anspruch hat. Er wird jedoch erst im Rahmen der Beauftragung beglichen. Gleiches gilt für das Nutzungshonorar, das die Agentur erst bei der tatsächlichen Verwertung ihrer Leistungen in Rechnung stellt.

Der Leitfaden kann für 20 Euro zzgl. 3,90 Euro Versand beim Verband der Selbständigen Design-Studios (SDSt) bestellt werden.

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