BDG äußert sich zum neuen GmbH-Recht
Die Einführung der so genannten »1-Euro-GmbH« ist eine Gefahr für die soziale Absicherung zahlreicher Freiberufler, darauf wies der BDG Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. in seiner aktuellen Stellungnahme hin. Der Berufsverband der Kommunikationsdesigner fordert daher flankierende soziale Maßnahmen.
Am 26. Juni 2008 hat der Bundestag beschlossen, GmbHs auch ohne das bislang nötige Garantiekapital zuzulassen. Der BDG befürchtet, dass die Zahl an scheinselbstständigen Designern, die schon jetzt in Unternehmen ohne entsprechende arbeitsvertragliche Absicherung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse tätig sind, in rasantem Maße ansteigen werden – und zwar jetzt völlig legal als Ein-Personen-GmbH.
Der Bundesverband teilt mit: »Der Vorteil für den Auftraggeber liegt auf der Hand: Wird eine GmbH beauftragt, so fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an. Und nicht nur das: Zusätzlich entfallen auch bei Auftragsvergabe an eine GmbH die Abgaben an die Künstlersozialkasse. Seit der Einführung vermehrter Kontrollen der Künstlersozialabgaben werden schon jetzt freiberufliche Designer durch potentielle Auftraggeber vermehrt zur Gründung einer GmbH gedrängt, so die Beobachtung des BDG Bund Deutscher Grafik-Designer. Mit dem Wegfall des Mindestkapitals wird es zu einem größeren Druck kommen.«
Der BDG schlägt daher vor, Sozialversicherungsprüfungen auch bei Betreibern von GmbHs vorzunehmen. Weiterhin sollten Zahlungen an GmbHs zukünftig ebenfalls mit der Künstlersozialabgabe belegt werden.