GWA für Änderung des Urheberrechts

Anlässlich des Internationalen Mediendialogs Hamburg fordert der Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA eine Ergänzung der vorhandenen urheberrechtlichen Regelungen. Die Lücken im Urheberrecht würden sich negativ auf die Geschäftsmodelle von Kommunikationsagenturen auswirken.

Die Lücken im Urheberrecht würden sich negativ auf die Geschäftsmodelle von Kommunikationsagenturen auswirken. »Ideen sind Kapital. Auch für Werbekonzeptionen brauchen wir den Schutz der kreativen Leistung«, sagt Peter John Mahrenholz, Präsident des GWA.

Doch nicht nur Agenturen, auch Werbung treibenden Unternehmen könnten durch die Mängel im Urheberrecht beträchtliche Schäden entstehen. Insbesondere das Fehlen von Regelungen zum Schutz kreativer Konzepte sei angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung aus Sicht des GWA kein tragfähiger Zustand.

Laut GWA müsse im Urheberrecht der Schritt von der bislang sehr beschränkten und damit lückenhaften Schutzfähigkeit von Teilelementen kreativer Konzepte hin zum übergreifenden Konzeptschutz erfolgen – zumindest aber, wie bei anderen komplexen Organisations-, Koordinierungs- und Investitionsleistungen längst anerkannt, ein entsprechendes Leistungsschutzrecht geschaffen werden.

Beurteilungskriterien zur Begrenzung des Schutzumfangs und damit zur Verhinderung ungerechtfertigter Monopolisierungen von Werbekonzepten seien formulierbar – im Bereich der technischen Schutzrechte hätten sich entsprechende Kriterien praktisch bewährt.

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